Abnahme
Der Akt, mit dem der Auftraggeber das fertiggestellte Bauwerk als vertragsgemäße Leistung billigt. Auslöser für Gewährleistungsfrist, Gefahrübergang und Schlussrechnungsstellung nach VOB/B § 12 und § 640 BGB. Fiktive Abnahme nach 14 Tagen ist regelmäßig unwirksam.