Dora prüft Bauverträge, Nachträge und AGB gegen VOB/B, BGB, HOAI und die BGH/OLG-Rechtsprechung – und Ihre Leistungsverzeichnisse (GAEB X81–X86) auf Lücken und Widersprüche. Jeder Befund mit Quelle, Auswirkung und Handlungsempfehlung.
Dora liest den Originalvertrag und kommentiert ihn wie eine Fachjuristin: Jede markierte Stelle ist per Linie mit Befund, Rechtsgrundlage und Empfehlung verbunden. Fahren Sie über eine Notiz – die Klausel leuchtet auf.
Abhilfefrist fehlt – § 314 Abs. 2 BGB verlangt eine Fristsetzung vor der Kündigung.
S. 41 · § 8§ 9 weicht von § 11 VOB/B ab – Deckel von 10 % über der BGH-Grenze von 5 %, in AGB unwirksam.
S. 47 · BGH VII ZR 210/01Jede Partei kann diesen Vertrag bei wesentlicher Vertragsverletzung der anderen Partei mit sofortiger Wirkung kündigen. Die kündigende Partei ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
Bei Verzug ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % je Werktag, insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, verwirkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Hauptgewerke ab Abnahme.
Fristlose Kündigung plus unbegrenzter Schadensersatz – Projekt- und Vergütungsrisiko.
§ 314 BGB · S. 415 Jahre für Hauptgewerke – marktüblich, keine Änderung nötig.
§ 13 Abs. 4 VOB/BDora fasst nicht zusammen – sie begründet. Jeder Befund führt von der Originalklausel über die Rechtsgrundlage zur bezifferten Auswirkung und einer konkreten Handlung. Nachvollziehbar für Sie, Ihre Juristen und jede Verhandlung.
Änderung, VOB/B-Grundlage, Anspruch und finanzielle Wirkung – in Minuten geprüft statt in Wochen gestritten.
Dora liest Ihr Leistungsverzeichnis nativ (GAEB X81–X86) und prüft es gegen den Vertrag: fehlende Mengen, unklare Beschreibungen, Widersprüche zu Plänen und Doppelerfassungen – bevor sie Ihre Kalkulation treffen.
Dora bündelt ihre Befunde zu einem strukturierten Verhandlungspaket: priorisierte Punkte, Rechtsgrundlagen, Formulierungsvorschläge – als Entwurf, den Sie prüfen und versenden.
Sie gehen mit Belegen in die Verhandlung – nicht mit einem Bauchgefühl.
7 Tage kostenlos · keine Kreditkarte
Begriffe im Glossar: VOB/B · Werkvertrag · Klauselanalyse · Nachtrag
Dora arbeitet mit dem vollständigen deutschen Baurecht: VOB/A, VOB/B 2016, BGB §§ 631 ff. (Werkvertragsrecht), HOAI, §307 BGB AGB-Kontrolle, VgV § 58 sowie der einschlägigen BGH- und OLG-Rechtsprechung. Für Österreich wird zusätzlich die ÖNORM B 2110 abgedeckt.
Doras Präzision bei der Risikoerkennung liegt bei 96 Prozent, gemessen gegen ein Validierungsset aus 12.000+ realen Bauverträgen mit anwaltlich annotierten Klauseln. Jeder Befund ist mit konkreter Rechtsprechung verlinkt und so jederzeit prüfbar.
Ja. Dora erkennt automatisch, ob ein Nachtrag nach VOB/B § 2 Abs. 5 (geänderte Leistung) oder Abs. 6 (Zusatzleistung) anspruchsbegründend ist, und markiert unzulässige Erweiterungen. Die Berechnung der erwarteten Mehrvergütung erfolgt direkt im Befund.
Ja. Als Vertrags- und LV-Agent liest Dora Leistungsverzeichnisse im GAEB-Standard (X81 bis X86) und prüft sie Position für Position: fehlende oder unplausible Mengen, unklare Beschreibungen, spekulative Ansätze und Widersprüche zwischen LV und Werkvertrag. So erkennen Sie Kalkulationsrisiken, bevor Sie in die Angebotsphase gehen.
Dora ersetzt keine anwaltliche Beratung, liefert aber juristisch verwertbare Vorarbeit: Jede Risikobewertung enthält die einschlägige BGH- oder OLG-Fundstelle, jede Empfehlung ist mit § Referenz untermauert. Die generierten Verhandlungs-Briefe lassen sich direkt an Auftraggeber oder Anwälte weiterleiten.
Dora ist Teil der BAU AI Plattform und in den Plänen Solo, Duo, Studio und Enterprise verfügbar. Preise auf Anfrage, abhängig von Teamgröße und Vertragsvolumen. Sieben Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.